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Gesetze sollen grundsätzlich allgemein gelten. Der Gesetzgeber muss deshalb eine Vielzahl verschiedener Fallkonstellationen berücksichtigen und kann seine Regelung nicht am konkreten Fall ausrichten. In atypischen Fällen kann ein Gesetz dadurch zu unbilligen Ergebnissen führen. Kommt es im Einzelfall zu einer solchen atypischen Härte, wirft das einerseits Fragen nach der Verfassungsmäßigkeit des jeweiligen Gesetzes auf - etwa mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder den Gleichheitssatz. Soweit das Gesetz aber verfassungsgemäß ist, stellt sich andererseits auch die Frage, ob ein unbilliges Ergebnis auf Rechtsanwendungsebene korrigiert werden kann. Insofern kommt zwar grundsätzlich eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im konkreten Fall in Betracht. Gerade in der gebundenen Verwaltung stößt dieses Vorgehen aber an dogmatische Grenzen. Eine Möglichkeit zur Kompensation atypischer Härten bietet schließlich der allgemeine Aufopferungsgedanke.
Autor: Weber, Max
ISBN: 9783161619663
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 278
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Verlag: Mohr Siebeck
Veröffentlicht: 01.03.2023
Untertitel: Die Berücksichtigung atypischer Sachverhalte im Zusammenspiel von Rechtsetzung und gebundener Rechtsanwendung
Schlagworte: Aufopferung Gleichheit Typisierung Verhältnismäßigkeit gebundene Verwaltung

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