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Zum Werk Die jüngsten umfassenden Änderungen im Aufenthalts- und Migrationsrecht haben auch stark die Aufenthaltsverordnung betroffen: Allein im Jahr 2020 hat sie durch 7 Änderungsgesetze und -verordnungen Neuerungen und Aktualisierungen erfahren, jüngst mit Änderungsgesetz vom 28.3.2021. Die Grenzgängerkarte (§ 12 AufenthV) als besondere Erlaubnisform ermöglicht Ausländern in Deutschland zu arbeiten oder zu studieren, ohne dass sie den für einen (längerfristigen) Aufenthaltstitel notwendigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland anstreben müssen. Der gesamte Abschnitt 2 von Kapitel 1 regelt das Zusammenspiel des Rechts von kurzfristigen Aufenthalten in einem schengenrechtlichen Sinne mit der Möglichkeit, in dieser Zeit in Deutschland zu arbeiten. Die §§ 31 bis 38a AufenthV gestalten ganz konkret aus, ob und in welcher Weise beim Visumverfahren für längerfristige Aufenthaltstitel eine Beteiligung der Ausländerbehörde erfolgt und die §§ 39 bis 41 AufenthV regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen ein solches Visumverfahren ausnahmsweise nicht notwendig ist. Die Neuerscheinung berücksichtigt umfassend die aktuellen Änderungen 2021 durch u.a.: RegistermodernisierungsGGesetz zur Weiterentwicklung des AusländerzentralregistersViertes Gesetz zur Änd. des StaatsangehörigkeitsGVO zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änd. der PassVO, der PersonalausweisVO und der AufenthaltsVOVorteile auf einen Blickprägnante, praxisorientierte Erläuterungen mit anschaulichen Bezügen zu AufenthG und BeschVkompetente, aktuelle Darstellung durch in der Praxis erfahrene Autorinnen und AutorenBerücksichtigung sowohl der wissenschaftlichen wie der praktischen ProblematikZielgruppe Für Ausländerbehörden, dt. Auslandsvertretungen, Personalabteilungen, Richterschaft und Rechtsanwaltschaft, insbesondere Fachanwaltschaft für Migrationsrecht. Zum Werk Die jüngsten umfassenden Änderungen im Aufenthalts- und Migrationsrecht haben auch stark die Aufenthaltsverordnung betroffen: Allein im Jahr 2020 hat sie durch 7 Änderungsgesetze und -verordnungen Neuerungen und Aktualisierungen erfahren, jüngst mit Änderungsgesetz vom 28.3.2021. Die Grenzgängerkarte (§ 12 AufenthV) als besondere Erlaubnisform ermöglicht Ausländern in Deutschland zu arbeiten oder zu studieren, ohne dass sie den für einen (längerfristigen) Aufenthaltstitel notwendigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland anstreben müssen. Der gesamte Abschnitt 2 von Kapitel 1 regelt das Zusammenspiel des Rechts von kurzfristigen Aufenthalten in einem schengenrechtlichen Sinne mit der Möglichkeit, in dieser Zeit in Deutschland zu arbeiten. Die §§ 31 bis 38a AufenthV gestalten ganz konkret aus, ob und in welcher Weise beim Visumverfahren für längerfristige Aufenthaltstitel eine Beteiligung der Ausländerbehörde erfolgt und die §§ 39 bis 41 AufenthV regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen ein solches Visumverfahren ausnahmsweise nicht notwendig ist. Die Neuerscheinung berücksichtigt umfassend die aktuellen Änderungen 2021 durch u.a.:RegistermodernisierungsGGesetz zur Weiterentwicklung des AusländerzentralregistersViertes Gesetz zur Änd. des StaatsangehörigkeitsGVO zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änd. der PassVO, der PersonalausweisVO und der AufenthaltsVO Vorteile auf einen Blickprägnante, praxisorientierte Erläuterungen mit anschaulichen Bezügen zu AufenthG und BeschVkompetente, aktuelle Darstellung durch in der Praxis erfahrene Autorinnen und AutorenBerücksichtigung sowohl der wissenschaftlichen wie der praktischen Problematik Zielgruppe Für Ausländerbehörden, dt. Auslandsvertretungen, Personalabteilungen, Richterschaft und Rechtsanwaltschaft, insbesondere Fachanwaltschaft für Migrationsrecht.
ISBN: 9783406770166
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 530
Produktart: Gebunden
Herausgeber: Klaus, Sebastian Wittmann, Philipp
Verlag: C.H.Beck
Veröffentlicht: 21.11.2022
Untertitel: Aufenthaltsverordnung
Schlagworte: Aufenthaltstitel Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Daueraufenthalt - EU UkraineAufenthÜV Unionsbürger Visumverfahren

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