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Die Arbeit untersucht die Rechtsbeziehungen in internationalen Kreditkonsortien auf Basis der Musterverträge der Loan Market Association (LMA). Das deutsche Recht qualifiziert Kreditkonsortien seit jeher als Personengesellschaften. Diese Qualifikation stellt die Arbeit in Frage, weil sie weder der Erwartungshaltung noch den Bedürfnissen der beteiligten Verkehrskreise entspricht. Mit einem steten rechtsvergleichenden Blick (v.a. England und Frankreich) führt die Arbeit rechtsdogmatische, -theoretische und -ökonomische Diskussionsstränge zusammen, um mit Blick auf die Beschlussfassung und Informationspflichten im LMA-Kreditkonsortium sowie die Auslegung und Inhaltskontrolle eines LMA-Konsortialvertrages praxistaugliche Lösungen zu entwickeln.

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