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Ist in AGs oder GmbHs mit staatlicher Beteiligung ein Aufsichtsrat zu bilden, kann sich ein Spannungsverhältnis zwischen Gesellschaftsrecht und öffentlichem Recht, insbesondere dem Demokratieprinzip ergeben. Die Arbeit untersucht, welche Besonderheiten sich daraus im Hinblick auf die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die Rechtsstellung der Aufsichtsratsmitglieder ergeben, die auf Veranlassung des staatlichen Anteilseigners in den Aufsichtsrat gewählt oder entsandt wurden.

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