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Die Ablehnung der Rechtfertigung aktiver Rettungstötungen in Lebensnotstandskonstellationen geht verbreitet – widersprüchlich – mit der Billigung der Tat einher. Rechtfertigungslösungen kranken teils daran, dass Prämissen der Gegenansicht nicht grundlegend hinterfragt werden. Nur wenn ermittelt wird, weshalb nicht schicksalhaft Bedrohte in Notstandslagen massiv privilegiert werden, kann eine überzeugende Lösung gelingen. Grund hierfür ist der Schutz von Vertrauen bzw. Rechtsgütersicherheit.

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