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Die Insolvenz des Arbeitgebers führt zur Frage, wem das für die betriebliche Altersversorgung vorgesehene Vermögen zuzuordnen ist: der Insolvenzmasse oder dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer. Damit beschäftigt sich diese Arbeit unter Berücksichtigung der Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters sowie der gesetzlichen Insolvenzsicherung.

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