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Vor Inkraftreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes gab es keine gesetzliche Regelung in Bezug auf Garantien. Die Arbeit vergleicht die bisherige Rechtspraxis mit den neu geschaffenen Regelungen. Darüber hinaus stellt sie die Besonderheiten von Garantien Dritter dar, erläutert die Haftung des Garantiegebers für seine Werbeaussagen und behandelt die besonderen Anforderungen an Garantien im Verbrauchsgüterkauf.

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