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In dieser Arbeit wird die Anknüpfung nach der Rom I-VO von Schiedsrichterverträgen, die im Rahmen von internationalen Schiedsverfahren geschlossen werden, aufgezeigt. Entscheidend für die kollisionsrechtliche Einordnung ist nach der Rechtswahl, zu welchem Recht welchen Staates der Vertrag die engste Verbindung hat.

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