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Die Untersuchung befasst sich mit den wesentlichen Fragen des Erlasses von Allgemeinverfügungen im Bereich der Gefahrenabwehr. Maßnahmen, die als Allgemeinverfügungen erlassen wurden, aber als Rechtsnormen hätten ergehen müssen, sind nichtig. Ausgehend vom bisherigen Stand der Diskussion in Literatur und Rechtsprechung zur Abgrenzung von Rechtsnorm und Einzelakt werden Leitlinien für behördliches Tätigwerden in Form der Allgemeinverfügung und deren Überprüfung durch die Gerichte aufgestellt.

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