Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz
Kommentar
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Im Steuerrecht erwarten Sie von einem Großkommentar zwei Dinge: höchste Qualität und höchste Aktualität. Der Herrmann/Heuer/Raupach bietet beides.Das Werk enthält detaillierte, zitierfähige und belastbare Kommentierungen zu allen Facetten des deutschen EStG und KStG. Über 130 führende Steuerexperten aus Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung liefern Ihnen Lösungen für alle Herausforderungen in der Praxis. Außerdem zeigt sich der Großkommentar so frisch wie nie. Rund 84 % der Inhalte wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert. Die letzten Gesetzesänderungen, Urteile und Anwendungsschreiben sind allesamt berücksichtigt, darunter das ATADUmsG (ATAD-Umsetzungsgesetz) und das FoStoG (Fondsstandortgesetz). Sieben Updates pro Jahr sorgen dafür, dass das Werk stets auf der Höhe der Zeit bleibt. Aktualität und Tradition Einer der führenden Großkommentare zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz seit 1926: Wie konnte der Herrmann/Heuer/Raupach über so lange Zeit hinweg seine Spitzenposition verteidigen? Die Antwort: Dank seiner Aktualität. In diesem Punkt zeigt sich das Werk in diesem Jahr so stark wie nie zuvor. Rund 84 % der Kommentierungen wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert. Auf Höhe der Zeit So berücksichtigt das Werk die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen. Auch die Reform der Entstrickungsbesteuerung sowie das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sind berücksichtigt. Des Weiteren finden sich im aktualisierten Herrmann/Heuer/Raupach Kommentierungen zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, zum Fondsstandortgesetz, zum Jahressteuergesetz 2021, zum zweiten Familienentlastungsgesetz sowie zu allen Corona-Steuerhilfegesetzen.Fundierte Qualität Dass der Herrmann/Heuer/Raupach seit langem zu den maßgeblichen Werken zum EStG und KStG zählt, hat einen einfachen Grund: Die Qualität der Inhalte sucht ihresgleichen. Die Kommentierungen stammen von über 130 namhaften Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung. Neue Vorschriften, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen werden aus jeder Perspektive beleuchtet. Sie profitieren von neuen Denkanstößen, praxisnahen Lösungen und Gestaltungen sowie rechtssicheren Argumenten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Kurz und gut: Die Ausgewogenheit des Herrmann/Heuer/Raupach lässt keine Wünsche offen.Für die Praxis Praxistauglich ist das Werk nicht nur wegen der Zitierfähigkeit der Inhalte, sondern auch wegen seines logischen Aufbaus. Seine gesetzessystematische Kommentierung orientiert sich streng am Gesetzeswortlaut und trennt Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis und zur schnellen Orientierung vorangestellt. Auf einen BlickFührender Großkommentar zum EStG und KStGErstklassige InhaltePraxisnah, kritisch, wissenschaftlich fundiertMeinungsbildendUmfassende Auswertung von Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und LiteraturViele praktische BeispieleVollständige, systematische und detaillierte ErläuterungenMultidisziplinäres AutorenteamNoch mehr Substanz Das Konzept des Großkommentars wurde erweitert. Es werden auch wichtige Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen, erläutert. Lösungsorientiert In den Kommentierungen werden insgesamt alle für die Steuerpraxis relevanten Rechtsgedanken sowie die bei der Rechtsanwendung auftretenden Fragen zum EStG und KStG erläutert. Herrmann/Heuer/Raupach mit online-plus Beziehern des Herrmann/Heuer/Raupach steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Herrmann/Heuer/Raupach online" zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente. Nutzen Sie Ihren Datenbank-Zugang zur schnellen und unkomplizierten Recherche.Inhalte von „Herrmann/Heuer/Raupach online":Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG KommentarKirchhof, Einkommensteuergesetz KommentarRödder/Herlinghaus/Neumann, Körperschaftsteuergesetz KommentarWendt/Suchaneck/Möllmann/Heinemann, Gewerbesteuergesetz KommentarFR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht, 24 Aufgaben/Jahr inklusive Archiv ab 1991Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell Der Herrmann/Heuer/Raupach im Video. Sehen Sie sich hier das Image-Video zu diesem etablierten Standardwerk an. Alle Änderungen stets im Blick.Lieferung 328 – Dezember 2024 Das Herzstück dieser Lieferung bildet die Kommentierung des § 6 EStG (Bewertung) , aktualisiert von Dr. Maximilian Benke , M. Sc., Steuerberater, YPOG, Köln, Tobias Dreixler , Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, RWT Crowe, Reutlingen, Dipl.-Finw. (FH) Hans-Martin Eckstein , Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Baker McKenzie, Frankfurt am Main, Dipl.-Kffr. Dr. Isabel Gabert-Pipersberg , LL.M., Cadenberg, Nackenheim bei Mainz/Mülheim an der Ruhr, Dr. Hanno Kiesel , Rechtsanwalt/Steuerberater, zkkh Zebisch Kiesel Kubik Huber Partnerschaft mbB, Stuttgart, Prof. Dr. Ulrich Niehus , Stralsund, Prof. Dr. Katja Rade , Stuttgart, Prof. Dr. Rasa Rollberg , Stralsund, Dr. Tibor Schober , Richter am FG, Cottbus, Prof. Dr. Thomas Stobbe , Steuerberater, Pforzheim/München, Luise Uhl-Ludäscher , Steuerberaterin, CMS Partnerschaft mbB, Stuttgart, Michael Wendt , Vors. Richter am BFH aD, Rechtsanwalt/Steuerberater, YPOG, Köln und Prof. Dr. Helmuth Wilke , Steuerberater, Berlin. Die Kommentierung berücksichtigt neben der seit der letzten Bearbeitung ergangenen Rechtsprechung, Verwaltungsverlautbarungen und Literatur insbesondere folgende Neuerungen: Da sich Kryptowährungen in Gestalt von Currency Token nur schwer in das bestehende, durch Materialität geprägte Handels- und Steuerrecht einordnen lassen, wird explizit auf ihre steuerbilanzielle Qualifikation und damit verbundene Probleme eingegangen (s. § 6 Anm. 34a). Neben dem neuen BMF-Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token (vgl. BMF v. 10.5.2022 – IV C 1 - S 2256/19/10003:001, BStBl. I 2022, 668) werden explizit die aktuelle Rechtsprechung (vgl. BFH v. 14.2.2023 – IX R 3/22, BStBl. II 2023, 571, betr. § 23 EStG) und die zum Teil divergierenden Auffassungen der Fachwelt berücksichtigt. Im Rahmen der Fremdwährungsbewertung haben sich aktuelle BFH-Entscheidungen (vgl. BFH v. 2.7.2021 – XI R 29/18, BStBl. II 2022, 205 sowie BFH v. 10.6.2021 – IV R 18/18, BStBl. II 2022, 211 und BFH v. 10.6.2021 – IV R 2/19, BFH/NV 2021, 1483 für einen ähnlich gelagerten Sachverhalt) auf die Teilwertzuschreibung von Fremdwährungsverbindlichkeiten wegen einer voraussichtlich dauernden Werterhöhung aufgrund einer fundamentalen Änderung der wirtschaftlichen oder währungspolitischen Daten der beteiligten Währungsräume ausgewirkt. Berücksichtigung findet auch die jüngste Rechtsprechung zur Teilwertabschreibung bei börsennotierten verzinslichen Wertpapieren ohne feste Laufzeit (zB BFH v. 23.8.2023 – XI R 36/20, BFH/NV 2024, 241), die von den Gläubigern nicht gekündigt werden können (hybride Wertpapiere). Neu aufgenommen wurden Erläuterungen zu den Folgen der Anwendung der Teilwertvermutung auf Kryptokunst (auch Kunst-NFT genannt). Bei dieser relativ neuen, aber jüngst viel beachteten Erscheinungsform auf dem Kunstmarkt handelt es sich um eine Art digitaler Kunstunikate, die auf der Blockchain-Technologie basieren. Da es bislang an einer weitergehenden juristischen Auseinandersetzung mit NFT und daher ebenfalls mit Kryptokunst fehlt, stellen sich hierzu auch im Steuerrecht zahlreiche Fragen. Ergänzt wurde zudem die neue Rechtsprechung zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück auf den Grund und Boden und das Gebäude , die sich kritisch zu der 2014er-Arbeitshilfe des BMF äußert (vgl. BFH v. 21.7.2020 – IX R 26/19, BStBl. II 2021, 372) und eine Berücksichtigung aktueller Verkehrs- bzw. Bodenrichtwerte fordert (vgl. BFH v. 3.5.2022 – IX R 22/19, BStBl. II 2023, 186). Die Arbeitshilfe basierte ausschließlich auf einer Kaufpreisaufteilung nach dem (vereinfachten) Sachwertverfahren und führte ua. aufgrund fehlender Orts- und Regionalisierungsfaktoren bei den Normalherstellungskosten insbesondere in Ballungsgebieten zu überhöhten Werten für den Grund und Boden. In der am 26.3.2024 veröffentlichten neuen „BMF-Arbeitshilfe 2.0" („Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück [Kaufpreisaufteilung]", online verfügbar auf der Seite des BMF) sind wesentliche systemische Fehler bereinigt und ist insbesondere die vom BFH ausdrücklich geforderte Offenheit für das Ertrags- und Vergleichswertverfahren umgesetzt. Bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten wurden hinsichtlich der Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand die neuen Entwicklungen zur energetischen Sanierung aus dem Handelsrecht (IdW) und deren Folgen für die steuerliche Gewinnermittlung analysiert. Die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens wurde hinsichtlich der Forderungen und Vorräte aktualisiert. Die Praxis verlangt zunehmend nach Vereinfachung auch im Steuerbilanzrecht. Eine solche Vereinfachung stellt die Teilwertermittlung von Forderungen durch Pauschalierung des Ausfallrisikos dar (BMF v. 21.3.2024 – IV C 6 - S 2171-b/19/10001 :001), die in der Kommentierung berücksichtigt wurde. Auch beim Konzernrückhalt ist die ständige Rechtsprechung beim BMF auf Gehör gestoßen und hat zur Änderung der Verwaltungsmeinung geführt, die insoweit auch Eingang in die Kommentierung gefunden hat: Die fremdunübliche fehlende Besicherung von Darlehen im Konzern schließt ausdrücklich keine Teilwertminderung mehr aus. Die Kommentierung zur Bewertung der Vorräte berücksichtigt insbesondere die Bewertung spezieller Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens einzelner Branchen wie Pfandleergut, Biogas und unfertige Leistungen. Kreditinstitute iSd. § 340 HGB haben bei der steuerlichen Folgebewertung von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten die Besonderheiten des § 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG zu beachten. Zu Handelszwecken erworbene (aktive) Finanzinstrumente sind danach zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten (für Passiva gilt korrespondierend ein Risikozuschlag). Gleiches gilt gem. § 340e Abs. 3 HGB im Handelsrecht. Diesem Gleichlauf von Handels- und Steuerbilanz steht jedoch grundsätzlich der Bewertungsvorbehalt und der Ansatz von Umlaufvermögen zu den Anschaffungskosten nach Maßgabe der §§ 5 Abs. 6, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG entgegen. Dieser Gleichlauf wird mit § 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG wiederhergestellt. Zudem kommt § 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG – wohlbemerkt entgegen seiner systematischen Stellung im Gesetz – partiell auch die Funktion einer Ansatzvorschrift zu. In Bezug auf die Regeln zur Abzinsung wurde vor allem das 4. Corona-SteuerhilfeG v. 19.6.2022 (BGBl. I 2022, 911) sowie die Entwicklung der BFH-Rechtsprechung zu Fremdwährungsdarlehen berücksichtigt. Die Bewertung von Entnahmen wurde insbesondere hinsichtlich der Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätten überarbeitet. Bei der Bewertung der privaten Kfz-Nutzung wurde die vielfältige Rechtsprechung berücksichtigt. Näher beleuchtet wurde auch die durch das ATAD-Umsetzungsgesetz v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2035) neu eingeführte Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 5b EStG, welche die Bewertung bei Wiederverstrickung von Wirtschaftsgütern regelt. Neben der Kommentierung des § 6 Abs. 1 EStG enthält diese Lieferung die vollständig überarbeitete Kommentierung des § 6e EStG (Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten) von Andreas Kortendick , LL.M., Steuerberater und Dr. Tammo Lüken , Steuerberater, beide YPOG Köln/Hamburg. Die aktualisierte Kommentierung greift die erste finanzgerichtliche Rechtsprechung zu der durch das „JStG 2019" in das EStG eingefügten Vorschrift auf und setzt sich mit der zwischenzeitlich veröffentlichten (Kommentar-)Literatur auseinander. Zudem werden aus den seither gesammelten Praxiserfahrungen resultierende Fragen und Problemkreise adressiert. Die nächste Lieferung erscheint voraussichtlich im Januar 2025 und wird Kommentierungen ua. zu § 6 Abs. 2 bis 7 EStG sowie zur Einführung zum KStG und zu § 8b KStG enthalten.Zuletzt erschien Lieferung 328 (Dezember 2024/132,- € zzgl. 62,- € für die Datenbank).
Autor: | Herrmann/Heuer/Raupach |
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ISBN: | 9783504230630 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 20334 |
Produktart: | metaCatalog.groups.productform.options.blaetter |
Herausgeber: | Hey, Johanna Klein, Martin Wendt, Michael |
Verlag: | Verlag Dr. Otto Schmidt KG |
Veröffentlicht: | 01.01.2025 |
Untertitel: | Kommentar |
Schlagworte: | Einkommensteuer Einkommensteuergesetz Ertragsteuerrecht Herrmann/Heuer/Raupach Kommentar Körperschaftsteuer Körperschaftsteuergesetz Literatur Rechtsprechung Standardkommentar |
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