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Nicht das Risiko der Kernenergie habe sich mit „Fukushima“ geändert, jedoch die „Risikowahrnehmung“. Auf dieser Aussage einer eilends mit vorgegebener Zielrichtung eingesetzten, auf ungesicherter Tatsachengrundlage beratender „Ethik-Kommission“ beruht die Anordnung des beschleunigten Atomausstiegs durch die 13. Atomgesetznovelle, das „Herzstück“ der „Energiewende“. Die Entscheidungsgrundlagen für das Gesetz sind damit ebensowenig tragfähig wie die der Kommission. Hierbei wurden gesetzgeberische Sorgfaltspflichten ebenso verletzt, wie in der energiepolitischen Folgeneinschätzung, die die verfassungsrechtlichen Direktiven der Versorgungssicherheit, Umwelt- und Sozialverträglichkeit verfehlt. Grundsätzlich verkannt und in der Abwägung fehlgewichtet wurden Belange der Normadressaten, also der Unternehmen. Die Eingriffe in deren Grundrechte und grundrechtlich fundierte Vertrau-ensschutzpositionen erweisen sich als unverhältnismäßig in Relation zum Gesetzesziel.
Autor: Degenhart, Christoph
ISBN: 9783848702954
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 83
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Verlag: Nomos
Veröffentlicht: 13.03.2013
Untertitel: Verfassungsfragen der 13. AtG-Novelle
Schlagworte: Atomrecht Energie- und Rohstoffrecht Energierecht Öffentliches Recht

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