Ist es unmoralisch, ein Kind zu zeugen?
Ein ethischer Versuch
Einer Person wird (prinzipiell) das Recht zugestanden, über ihren eigenen Tod und damit über ihre eigene Existenz oder auch Nichtexistenz selbst zu bestimmen. Dies ist „von Staat und Gesellschaft“ zu respektieren. Insofern (und das ist der logische Schluss daraus) würde einer Person auch das Recht zustehen, darüber zu entscheiden, ob sie gezeugt werden will oder nicht. Denn wenn eine Person das Recht hat, sich durch ihren Suizid wieder in den Zustand der Nichtexistenz zu bringen, dann müsste sie gleichwohl und folgerichtig auch das Recht haben, darüber zu entscheiden, ob sie überhaupt existieren will oder nicht.
Vielen mag die Frage, ob es möglicherweise unmoralisch ist, ein Kind zu zeugen, auf den ersten Blick merkwürdig erscheinen und einige werden diese Frage vielleicht, aus welchen Gründen auch immer, als unangemessen und als von vorneherein verfehlt zurückweisen. Aus moralphilosophischer Sicht ist diese Frage aber mehr als berechtigt, denn die Zeugung eines Kindes ist eben kein blinder Naturvorgang, sondern ein willentlicher Akt menschlichen Tuns und Unterlassens, bei dem über das Sein oder Nichtsein, über das Leben und den Tod eines Menschen entschieden wird. Und die willentliche (und möglicherweise sogar willkürliche) Entscheidung von Menschen über das Leben und den Tod eines anderen Menschen ist ohne Zweifel eine im moralischen Sinne höchst bedeutsame Entscheidung und macht die Zeugung eines Kindes schon allein deshalb zu einem regelrecht notwendigen Gegenstand moralphilosophischer Überlegungen.
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