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Der Kommentar befindet sich nunmehr auf dem (fragilen) Gesetzesstand der 15. Novelle zum Arzneimittelgesetz. Seit der Vorauflage sind die 11. bis 15. Novelle und zahllose weitere Gesetzesänderungen hinzugekommen. Sie mussten eingearbeitet und in der Kommentierung berücksichtigt werden. Die meisten der Änderungen gehen dabei auf europarechtliche Richtlinien oder Verordnungen zurück, aber auch auf nationale Änderungen wie etwa im Apothekenrecht.Der Kommentar enthält neu auch eine Übersicht über das japanische Zulassungsverfahren, eine kurze Kommentierung des Heilmittelwerbegesetzes sowie einen Überblick über die Grundzüge des Medizinproduktegesetzes (MPG) und des Transfusionsgesetzes (TFG). In diesen Rechtsgebieten sowie im Apotheken- und im Heilmittelwerberecht sollen nach der Fachanwaltsordnung für den Fachanwalt „Medizinrecht" die Grundzüge vermittelt werden.

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