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Bei der Aufarbeitung von wirtschaftlichen Fehlentscheiden in Unternehmen spielt neben dem Zivil- und SchKG-Recht das Strafrecht eine immer bedeutendere Rolle. Namentlich in Situationen anstehender Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit ist deshalb gerade auch aus strafrechtlicher Sicht Vorsicht geboten. Gerät ein Unternehmen in die Krise, steht dessen Sanierung regelmässig an erster Stelle, eine fehlgeschlagene Sanierung kann indes unter verschiedenen Gesichtspunkten strafrechtliche Verantwortlichkeit(en) mit sich ziehen, nicht nur für die Organe der betroffenen Unternehmung und die mit der Sanierung befassten Personen, sondern und auch für Gläubiger und sonstige Dritte. Die Autoren des vorliegenden Bandes befassen sich mit zentralen Problemen im Bereich „Konkurs und Strafrecht“ und bieten zahlreiche praktikable Lösungen an

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