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Die Forstwirtschaft ist der bedeutsamste Nutzer unserer Waldflächen. Viele forstliche Maßnahmen, ob Waldbegründung, Pflege, Holzernte oder Bau und Unterhaltung von Forstwegen, wirken sich direkt und indirekt auch auf die Fließgewässer aus. Die Forstwirtschaft hat damit einen wesentlichen Einfluss auf den wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Zustand unserer Fließgewässer. Oft sind nur geringe Anpassungen auf Nutzerseite erforderlich, um positive Auswirkungen auf die Pflege und Entwicklung (= Gewässerunterhaltung) der betroffenen Fließgewässer zu erreichen und damit die wasserwirtschaftlichen Ziele im Wald dauerhaft und nachhaltig sicherzustellen.Das Merkblatt enthält Empfehlungen und Beispiele, wie die nutzungsbedingten Eingriffe der Forstwirtschaft gleichzeitig den wasserwirtschaftlichen Zielen dienlich sein können. Der Geltungsbereich umfasst insbesondere den Wald entsprechend der Definition im Bundeswaldgesetz (BWaldG), weil dort die Bestimmungen des BWaldG und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gleichermaßen gelten.

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