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Die Arbeit behandelt Anforderungen an nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit Organmitgliedern und Gesellschaftern. Es wird eine Teilanalogie und im Einzelfall eine Gesamtanalogie zu §§ 74 ff. HGB bejaht. Die Möglichkeit einer AGB-Inhaltskontrolle und eine Kontrollkonkurrenz zwischen § 307 BGB, § 74a Abs. 1 HGB und § 138 BGB werden befürwortet.

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