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Mit der Novellierung des Haushaltsrechts ist die Kameralistik durch ein kaufmännisches Buchungs- und Rechnungswesen ersetzt worden. Spätestens seit dem 1.1.2009 müssen alle Kommunen in NRW nach dem NKFG wirtschaften und haushalten. Die Kommentierung der haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltsverordnung bietet allen mit dem Haushaltsrecht in den Verwaltungen und den Räten Befassten sowie den kommunalpolitisch Interessierten eine zuverlässige Orientierung zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen und Hilfestellung bei auftretenden Problemen. In die Erläuterungen sind die Erfahrungen der Autoren aus der Begleitung des Modellprojekts Doppischer Kommunalhaushalt in Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Gesetzgebungsverfahren und der den Umstellungsprozess begleitenden Rechtsberatung der Gemeinden eingeflossen.

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