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Durch die vorgeburtliche Medizin wird der Fötus immer mehr zum Patienten. Er ist meßbar, beschreibbar, vergleichbar und zunehmend auch korrigierbar. Seine wachsende Zugriffsoffenheit macht den Fötus einerseits zum (Behandlungs-)Objekt, provoziert aber andererseits auch die Frage nach einer rechtlichen Subjektivierung. Die Arbeit untersucht, ob der medizinischen Verselbständigung des Fötus eine rechtliche Verselbständigung folgt. Sie beschreibt zudem die vielfältigen Konflikte der schwangeren Frau zwischen individuellen Gesundheitsinteressen, pränatalen Behandlungsoptionen und gesellschaftlichen Ansprüchen.

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