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27 Abrechnungsbeispiele für die Praxis Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Ausdrücklich geregelt ist, dass die Anrechnung nur nach dem Wert des Gegenstands erfolgt, der in das gerichtliche Verfahren übergeht. Die 27 häufigsten hieraus resultierenden Anrechnungsszenarien werden unter dem Motto „RVG kompakt“ anhand von zahleichen Beispielrechnungen erläutert.
ISBN: 9783962251048
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 31
Produktart: Unbekannt
Verlag: FFI-Verlag
Veröffentlicht: 10.05.2022
Untertitel: 27 Abrechnungsbeispiele in Zivilsachen
Schlagworte: Abrechnung Anrechnung Gebühren Geschäftsgebühr Kanzlei RVG

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