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Die Garantenpflicht der Leitungsorgane einer Konzernobergesellschaft kann sich auch auf die Verhinderung konzernbezogener Straftaten von Mitarbeitern in Tochtergesellschaften beziehen. Die Arbeit untersucht die dogmatische Grundlage der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung im Einzelunternehmen und im Konzernkontext sowie unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten mit dem US-amerikanischen Recht. Entscheidend für die Entstehung der Garantenstellung ist die Zugrundelegung einer faktisch-herrschaftsbezogenen Betrachtungsweise. Thematisiert wird ferner die Begrenzung der Reichweite der Verhinderungspflicht auf betriebs- bzw. konzernbezogene Straftaten und die möglichen Adressaten der Garantenstellung im Einzelunternehmen und Konzern.

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