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Die vorliegende Arbeit untersucht Kollektivverträge auf Teilzeitdiskriminierungen. Teilzeitarbeit ist von großer arbeitsmarkt- und frauenpolitischer Bedeutung. Kollektivverträge erfassen den Großteil der privaten Arbeitsverhältnisse in Österreich. Ungeachtet der Bedeutung von Teilzeitarbeit, enthalten Kollektivverträge immer noch Regelungen, die Teilzeitbeschäftigte benachteiligen. Nach der vorliegenden Untersuchung benachteiligen Kollektivverträge Teilzeitbeschäftigte: bei der Vordienstzeitenanrechnung und Vorrückung, bei Zulagen und Zuschlägen, bei bezahlten Pausen, bei kollektivvertraglichen Feiertagen, bei der Sonderzahlungs- und Jubiläumsgeldbemessung sowiebei Betriebspensionszusagen. Die vorliegende Arbeit prüft die Rechtfertigung dieser Teilzeitbenachteiligungen und ist dabei österreichweit die erste umfassende, systematische Untersuchung von Teilzeitdiskriminierungen in Kollektivverträgen. 307 Kollektivverträge werden in der vorliegenden Arbeit zitiert.

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