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Das EStG unterwirft Einkünfte aus der Veräußerung von Privatvermögen der Besteuerung, wenn die Voraussetzungen von § 17, § 20 Abs. 2 oder § 23 vorliegen. Nach neuerer Rechtsprechung des BFH gilt § 20 Abs. 2 in analoger Anwendung auch für den insolvenzbedingten Untergang von Aktien. Angesichts dieser Entwicklung untersucht die Arbeit, ob § 17, § 20 Abs. 2 und § 23 Verluste aus dem Untergang von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens (z.B. auch Verluste aus dem Verbrennen von Gemälden) erfassen.

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