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Das Erleiden einer Straftat kann für die von ihr Betroffenen einen lebensverändernden Einschnitt darstellen, der unterschiedliche wirtschaftliche, physische und psychischen Beeinträchtigungen mit sich bringt. Daraus entwickeln sich verschiedene Bedürfnisse und Erwartungen, die auch an staatliche Institutionen gerichtet werden. Die im Kern strafprozessrechtliche Untersuchung untersucht bereits bestehende Möglichkeiten aber auch Potenziale bei der Berücksichtigung von Verletztenbelangen in staatlichen Verfahren, die auf eine Aufarbeitung von Straftaten gerichtet sind. Neben einer vertieften Analyse des Strafprozessrechts sowie des sozialen Entschädigungsrechts befasst sich die Arbeit mit alternativen verletztenzentrierten Verfahren.

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