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Zwar ist die Schenkung nicht grundsätzlich frei widerruflich, aber Erben, Familie, Gläubiger des Schenkers, der Staat oder der Schenker können Ansprüche gegen den Beschenkten haben. Die Ansprüche können sich u.a. aus Undankbarkeit des Beschenkten, Nichterfüllen von Auflagen, Schutz des Noterbrecht bzw. Pflichtteils und Insolvenzschutz ergeben.

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