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Ein Klassiker unter den Streitfragen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses ist die analoge Anwendbarkeit des § 988 BGB auf den rechtsgrundlosen Besitzerwerb. In den dazu entwickelten Theorien kommt der Wille des Gesetzgebers nur unzureichend zur Geltung. Lässt sich unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte hier eine Gleichstellung erreichen?

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