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Die Arbeit untersucht die Entwicklung des Schutzes der Gewässer durch die sächsische Rechtsordnung von der vorindustriellen Zeit bis zur Gegenwart. Am Beispiel des raren Naturgutes Wasser wird den Ursachen der Entstehung von Umweltrecht nachgegangen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Nutzungsverhältnisse an den Gewässern. Es zeigt sich ein immerwährendes Spannungsverhältnis zwischen gemeinschaftlichen Nutzungsformen, dem Eigentümer- und Anliegergebrauch und hoheitlichen Verfügungsansprüchen. Deutlich wird ein ständiges Bestreben der Herrschaftsträger, durch die Begründung von hoheitlichen Aufsichtssystemen die Funktionsfähigkeit der Gewässer als Gemeingüter zu gewährleisten. Dieses Grundmodell des Gewässerschutzes erscheint letztlich alternativlos.

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